Im E‑Mail-Mar­ke­ting ist die Ein­wil­li­gung des Emp­fän­gers ein wich­ti­ges Ele­ment der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Nur wenn Sie Emp­fän­ger anschrei­ben, die auch nach einem News­let­ter gefragt haben, wer­den Sie weni­ger Beschwer­den kas­sie­ren und sich zudem über eine höhere Inter­ak­tion ihrer Ziel­gruppe freuen kön­nen.

Fol­gen­des soll­ten Sie beach­ten:

Nut­zen Sie für Ihren Kli­en­ten nie­mals zusam­men­ge­kaufte Lis­ten. Wer mit einem Online­shop oder einer ande­ren Dienst­lei­tung ins Geschäfts­le­ben star­ten will, für den mag es ver­lo­ckend erschei­nen, gleich mal auf einen rie­si­gen Fun­dus an Adres­sen zurück­grei­fen zu kön­nen, um das Mar­ke­ting anzu­kur­beln. Die­ses Vor­ge­hen gou­tiert Mailchimp aller­dings gar nicht, kann es doch zu hohen „Bounce-Raten und dem so genann­ten „Black­lis­ting“ füh­ren. Am Ende kann sich dies auch nega­tiv auf die Marke ihres Kun­den aus­wir­ken.

Ein wei­te­rer Punkt: set­zen Sie nie­mals die Zustim­mung ihrer Emp­fän­ger vor­aus. Selbst wenn der Emp­fän­ger­kreis ihres Kli­en­ten aus Kun­den und Kol­le­gen besteht, die ihre Ein­wil­li­gung bereits erteilt haben, soll­ten sie sich den­noch rück­ver­si­chern, dass die Lis­ten den Anfor­de­run­gen von Mailchimp ent­spre­chen.

Wäh­len Sie die für ihre Region gül­tige Opt-in-Methode. Mailchimp emp­fiehlt in die­sen Fäl­len das so genannte Dou­ble-Opt-in für alle Neu­an­mel­dun­gen. Mit Hilfe die­ses Ver­fah­rens kön­nen Sie sicher sein, dass jede Email-Adresse mit einer Per­son ver­knüpft ist, die ihre Ein­wil­li­gung zu einem Ver­sand erteilt hat.

Auch soll­ten Sie immer klar in Rich­tung ihrer Emp­fän­ger kom­mu­ni­zie­ren, wel­che Inhalte sie in wel­cher Fre­quenz erwar­ten kön­nen, wenn sie sich in Ihre Liste(n) ein­tra­gen. Wenn jemand z. B. einen News­let­ter in dem Glau­ben abon­niert hat, dass er ein­mal im Monat ver­schickt wird und dann aber wöchent­li­che Aus­sen­dun­gen erhält, kann dies mög­li­cher­weise den Kun­den ver­är­gern und zu Abmel­dun­gen füh­ren.