Im E‑Mail-Marketing ist die Einwilligung des Empfängers ein wichtiges Element der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nur wenn Sie Empfänger anschreiben, die auch nach einem Newsletter gefragt haben, werden Sie weniger Beschwerden kassieren und sich zudem über eine höhere Interaktion ihrer Zielgruppe freuen können.
Folgendes sollten Sie beachten:
Nutzen Sie für Ihren Klienten niemals zusammengekaufte Listen. Wer mit einem Onlineshop oder einer anderen Dienstleitung ins Geschäftsleben starten will, für den mag es verlockend erscheinen, gleich mal auf einen riesigen Fundus an Adressen zurückgreifen zu können, um das Marketing anzukurbeln. Dieses Vorgehen goutiert Mailchimp allerdings gar nicht, kann es doch zu hohen „Bounce-Raten und dem so genannten „Blacklisting“ führen. Am Ende kann sich dies auch negativ auf die Marke ihres Kunden auswirken.
Ein weiterer Punkt: setzen Sie niemals die Zustimmung ihrer Empfänger voraus. Selbst wenn der Empfängerkreis ihres Klienten aus Kunden und Kollegen besteht, die ihre Einwilligung bereits erteilt haben, sollten sie sich dennoch rückversichern, dass die Listen den Anforderungen von Mailchimp entsprechen.
Wählen Sie die für ihre Region gültige Opt-in-Methode. Mailchimp empfiehlt in diesen Fällen das so genannte Double-Opt-in für alle Neuanmeldungen. Mit Hilfe dieses Verfahrens können Sie sicher sein, dass jede Email-Adresse mit einer Person verknüpft ist, die ihre Einwilligung zu einem Versand erteilt hat.
Auch sollten Sie immer klar in Richtung ihrer Empfänger kommunizieren, welche Inhalte sie in welcher Frequenz erwarten können, wenn sie sich in Ihre Liste(n) eintragen. Wenn jemand z. B. einen Newsletter in dem Glauben abonniert hat, dass er einmal im Monat verschickt wird und dann aber wöchentliche Aussendungen erhält, kann dies möglicherweise den Kunden verärgern und zu Abmeldungen führen.